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Nutzungsordnung für den Verleih von Freizeitausrüstung – Forrestia

Regelung für die Ausleihe von Sport- und Freizeitausrüstung

Touristische Siedlung Forrestia

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Nutzungsordnung legt die Regeln für die Ausleihe und Nutzung der auf dem Gelände der Touristischen Siedlung Forrestia verfügbaren Sport- und Freizeitausrüstung fest. Die Nutzungsordnung ist ein integraler Bestandteil der Hauptordnung der Siedlung. Die Nutzung der Ausrüstung bedeutet die Akzeptanz dieser Nutzungsordnung.

Die im Verleih verfügbare Ausrüstung umfasst insbesondere:

– Fahrräder,
– Elektroroller,
– Kajaks,
– SUP-Boards,
– Tretboote.

2. Bedingungen der Ausleihe

Es ist verboten, die Sport- und Freizeitausrüstung entgegen den geltenden Rechtsvorschriften, dieser Nutzungsordnung oder den von dem Personal der Anlage übermittelten Richtlinien zu nutzen. Insbesondere ist die Nutzung unter dem Einfluss von Alkohol, berauschenden Mitteln oder anderen ähnlich wirkenden Substanzen verboten. Die Nutzung durch Minderjährige ohne Aufsicht einer erwachsenen Person ist untersagt.
Die Gebühren für die Ausleihe werden gemäß der aktuellen Preisliste berechnet, die an der Rezeption der Siedlung verfügbar ist.

3. Regeln für die Nutzung der Ausrüstung

a) Die Ausrüstung ist entsprechend ihrer Bestimmung, den Sicherheitsregeln und den geltenden Rechtsvorschriften zu benutzen. Der Nutzer ist für das ihm vom Betreiber der Siedlung überlassene Eigentum verantwortlich. Im Falle der Nutzung des anvertrauten Eigentums entgegen den Rechtsvorschriften oder den Regeln der Anlage oder Attraktionen ist der Nutzer verpflichtet, den Schaden für zerstörtes oder beschädigtes Eigentum entsprechend dessen Marktwert zu ersetzen. Der aktuelle Marktwert des überlassenen Eigentums wird in der an der Rezeption der Siedlung verfügbaren Preisliste festgelegt.

b) Bei der Nutzung von Kajaks, SUP-Boards und Tretbooten ist das Tragen von Schwimmwesten verpflichtend.

c) Elektroroller dürfen ausschließlich gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften genutzt werden.

d) Es ist verboten, die Ausrüstung unter dem Einfluss von Alkohol oder berauschenden Mitteln zu nutzen, sie Dritten zu überlassen, selbstständige Reparaturen vorzunehmen oder sie in einer Weise zu benutzen, die die Sicherheit gefährdet.

4. Verantwortung

Die Nutzung der Ausrüstung erfolgt auf eigene Verantwortung des Nutzers. Der Betreiber der Siedlung Forrestia übernimmt keine Verantwortung für Unfälle, die aus der Nichtbeachtung dieser Nutzungsordnung, unsachgemäßer Nutzung der Ausrüstung oder höherer Gewalt entstehen.

Der Nutzer trägt die volle materielle Verantwortung für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Ausrüstung sowie für Schäden, die Dritten zugefügt werden.

5. Schlussbestimmungen

Der Betreiber behält sich das Recht vor, die Nutzungsordnung zu ändern. Die aktuelle Version der Nutzungsordnung ist auf der Website der Siedlung Forrestia sowie an der Rezeption verfügbar. In nicht geregelten Angelegenheiten gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts.